In der Europäischen Union wurde die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 über den Schutz von Hinweisgebern angenommen. Für unser Unternehmen bedeutet dies die Verpflichtung, ein internes Hinweisgeber-System einzurichten. Dabei handelt es sich um eine anonyme Hinweisgeber-Plattform, die zur Meldung von Gesetzesverstößen genutzt werden kann.
Als Mitarbeiter oder Geschäftspartner können Sie uns einen Verdacht auf eine Straftat oder einen schweren Verstoß melden. Sie können wählen, ob Sie Ihren Namen nennen oder völlig anonym bleiben möchten. Sie bleiben geschützt. Ihre Meldung kann nicht zurückverfolgt werden, wenn Sie keine Angaben machen, aus denen Rückschlüsse auf Ihre Person gezogen werden können.
Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten mitteilen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir Ihre Meldung überprüft haben.
Dieses System darf in keiner Weise dazu verwendet werden, absichtlich falsche oder verleumderische Informationen zu liefern. Dies kann schwerwiegende Folgen für den Beschuldigten haben und bindet zudem wertvolle Humanressourcen. Die Meldeplattform darf daher niemals für einseitige Zwecke verwendet werden.
// Finanzdienstleistungen, Due-Diligence-Prüfungen und andere Versicherungsdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte
// Körperschaftssteuer
// Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
// Verbraucherschutz
// Einhaltung der Produktanforderungen, einschließlich der Produktsicherheit
// Verkehrs-, Transport- und Straßenverkehrssicherheit
// Umweltschutz
// Lebens- und Futtermittelsicherheit und Tiergesundheit
// Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
// Wirtschaftswettbewerb, öffentliche Versteigerungen und öffentliche Aufträge
// Schutz der inneren Ordnung und Sicherheit, des Lebens und der Gesundheit
// Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Sicherheit elektronischer Kommunikationsnetze und Informationssysteme
// Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union
// Funktionieren des Binnenmarktes, einschließlich des Schutzes des Wettbewerbs und der staatlichen Beihilfen nach EU-Recht.
Themen, die Sie lieber mit Ihrem Vorgesetzten oder der betreffenden Person besprechen sollten, wie z. B:
// geringfügige Verstöße (z. B. geringfügige Regelverstöße)
// Verbesserungsvorschläge
// persönliche Meinungsverschiedenheiten mit anderen Mitarbeitern
Sie können einen Hinweis (gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern) über die Tätigkeit von JP - PROLAK a.s. schriftlich oder mündlich über die unten aufgeführten Kontakte oder durch persönliche Vorsprache einreichen.
Wie funktioniert FaceUp?
Ihre Nachrichten gehen dann direkt an unser Unternehmen, an die zuständigen Personen, und gemeinsam können wir das Problem lösen.
Der Vorteil von FaceUp besteht darin, dass Sie uns auf diese Weise eine Textnachricht senden oder eine Nachricht hochladen können, und selbst wenn Sie sich dafür entscheiden, anonym zu bleiben, sind wir in der Lage, auf Ihre Beschwerde zu reagieren und sie proaktiv anzugehen.
Sie können uns Ihre Vorschläge über diesen Link zukommen lassen: https://nntb.cz/c/4uxxyzgg.
Sie können auch die mobile App verwenden, die auf Google Play und im App Store erhältlich ist.
Der Zugangscode für die Übermittlung einer Beschwerde lautet: xxhpPwF5gy.